Basisförderung für den Austausch einer fossilen Heizung gegen ein förderfähiges klimafreundliches System.
KfW-Förderung Programm 458 für neue Heizungen
Über das KfW-Programm 458 zur Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) unterstützt der Staat den Austausch fossiler Heizungen durch klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpe, Biomasse- oder Brennstoffzellenheizung. Hier finden Sie die wichtigsten Eckpunkte zu Fördersätzen, Voraussetzungen und dem Antragsweg.
Durch Kombination aus Geschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus und Effizienz-Bonus für Wärmepumpen.
Maximal berücksichtigte Investitionskosten je Wohneinheit für die Berechnung des Zuschusses.
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und mehreren Boni, die sich addieren lassen, allerdings mit einer Obergrenze von 70 % der förderfähigen Kosten.
Grundförderung - 30 %
Wird für jeden förderfähigen Heizungstausch gewährt, unabhängig von Einkommen oder Tauschzeitpunkt.
- Gilt für Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen sowie den Anschluss an Wärmenetze.
- Bildet die Basis, auf die weitere Boni aufgeschlagen werden.
Geschwindigkeits-Bonus - 20 %
Zusätzlicher Bonus für den frühzeitigen Austausch funktionstüchtiger fossiler Heizungen (Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie Gasheizungen ab Baujahr 20 Jahre und älter).
- Soll einen Anreiz schaffen, alte fossile Heizungen früh auszutauschen.
- Läuft schrittweise aus, je früher der Tausch, desto höher der Bonus.
Einkommens-Bonus - 30 %
Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr.
- Richtet sich gezielt an Haushalte mit geringerem Einkommen.
- Kann mit dem Geschwindigkeits-Bonus kombiniert werden.
Effizienz-Bonus - 5 %
Nur für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Erdreich, Wasser oder Abwasser nutzen oder ein klimafreundliches Kältemittel einsetzen.
- Gilt nicht für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit klassischem Kältemittel.
- Zusammen mit den anderen Boni ergibt sich für Wärmepumpen ein maximaler Fördersatz von bis zu 70 %.
Wer kann die Förderung beantragen?
Wohngebäude
Förderfähig sind Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden sowie in Neubauten, die nicht über das KfW-Programm 297/298 gefördert werden.
Eigentümer und Vermieter
Sowohl selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Vermietende und Wohnungseigentümergemeinschaften können einen Antrag stellen.
Fachliche Planung
Der Einbau muss durch ein Fachunternehmen erfolgen und in der Regel durch eine fachliche Planung oder Bauleitung begleitet werden.
Technische Mindestanforderungen
Die neue Heizung muss die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie erfüllen, z. B. bestimmte Effizienzwerte bei Wärmepumpen.
Häufige Fragen zur Heizungsförderung
Wie und wo wird die Förderung beantragt?
Der Antrag wird online über das KfW-Zuschussportal gestellt. Bei Antragstellung durch Privatpersonen für selbstgenutzte Gebäude ist seit der Reform 2024 die Antragstellung auch nach Beginn der Maßnahme möglich, sofern ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag bereits vorliegt.
Können die Boni miteinander kombiniert werden?
Ja. Grundförderung, Geschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus und Effizienz-Bonus lassen sich addieren, der Gesamtfördersatz ist jedoch auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt.
Welche Kosten sind förderfähig?
Berücksichtigt werden die Kosten für die neue Heizungsanlage inkl. Installation, notwendiger Umfeldmaßnahmen sowie Fachplanung und Baubegleitung, bis zu einer Obergrenze von 30.000 € je Wohneinheit.
Gibt es zusätzlich eine Finanzierung über einen Kredit?
Ja, ergänzend zum Zuschuss können Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringerem Einkommen über das Programm 358 einen zinsgünstigen Ergänzungskredit zur Vorfinanzierung beantragen.
Passt die Förderung zu meiner geplanten Heizung?
Mit dem Heizkostenrechner sehen Sie, welche Heizsysteme für Ihr Gebäude wirtschaftlich sinnvoll sind. Die Förderfähigkeit der jeweiligen Technik prüfen Sie anschließend anhand der hier genannten Programm-458-Voraussetzungen.
Heizungsvergleich inklusive Förderpotenzial
Berechnen Sie, welche Heizung für Ihr Gebäude am wirtschaftlichsten ist, die Förderung über Programm 458 kann die Investitionskosten zusätzlich deutlich senken.
Angaben ohne Gewähr, Stand 2025. Die genauen Förderbedingungen, Fördersätze und Antragsmodalitäten des KfW-Programms 458 können sich ändern. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Förderrichtlinien und Informationen der KfW (kfw.de) sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.